Auflösung des Ostblocks und wichtige Weichenstellungen
Öffnung des ‚Eisernen Vorhangs‘
- Als Folge der Politik des sowjetischen Staatspräsidenten Gorbatschows und den Bürgerrechtsbewe-gungen in vielen Staaten des ehemaligen Ostblocks kam es 1989/1990 zur endgültigen Öffnung des ‚Eisernen Vorhangs‘ – auch die Berliner Mauer fiel. Ende 1991 kam es zur Auflösung der Sowjetunion; aus ehemaligen Sowjetrepubliken wurden selbständige Staaten, darunter Russland und Ukraine.
- In der Folge wurde das östliche Militärbündnis, der Warschauer Pakt, beendet.
- Mit dem Vertrag zur Deutschen Einheit vom 3.10.1990 wurden die fünf ostdeutschen Bundesländer Teil der EG (ein sog. ‘stiller Beitritt‘).
- In den Ländern Osteuropas entstanden freiheitliche politische Systeme mit dem Wunsch nach Mitgliedschaft in EG und NATO.
Gipfeltreffen in Maastricht
- Schon kurz nach dem Ende des Ost-West-Konflikte einigten sich im Dezember 1991 die 12 Mitglieder der EG über weitere Integrationsschritte durch Änderungen am EWG-Vertrag im Vertrag über die Europäische Union. U.a. sah er vor:
- Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion
- Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- Stärkung der Rechte des Europäischen Parlamentes
- Einführung einer Unionsbürgerschaft
- eine intensivere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, in deren Folge im Juni 1993 die europäische Polizeibehörde EUROPOL errichtet wird.
- Der Vertrag zur Europäischen Union trat endgültig im November 1993 in Kraft.
Der Vertrag von Amsterdam
- Der Vertrag wurde am 2. Oktober 1997 unterzeichnet und trat am 1. Mai 1999 in Kraft.
- Es wurden als flankierende Maßnehmen zum Schengener Abkommen des freien Personenverkehrs neue Zuständigkeiten geschaffen in Bezug auf Migration, Asyl und Zuwanderung.
- Die Kompetenzen von Europol wurden gestärkt und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ausgebaut.
Der Vertrag von Lissabon
- Ab 2001/2002 versuchten die inzwischen 15 Staaten der EU noch vor der Osterweiterung die EG auf eine klarere strukturierte Grundlage zu stellen. Trotz zwischenzeitlich negativer Referenden in Frankreich und den Niederlanden (2005) wird er 2007 unterzeichnet und tritt 2009 in Kraft.
- In diesem Vertrag wurden die Rechte des EP noch einmal deutlich gestärkt.
- Die Organe der EG (EU) in ihren heute gültigen Rechten und Pflichten wurden dort festgelegt.
- Auch wurden konkrete Sanktionen gegenüber Mitgliedern möglich, die Vertragsverletzungen begehen.
- Parallel fand eine inhaltliche Verzahnung zur europäischen Grundrechtscharta statt, welche die EG (EU) als Wertegemeinschaft stärken soll.
Die EU wächst nach Norden, Osten und Süden
- Zuerst traten 1995 die ‚neutralen‘ Staaten Finnland, Schweden und Österreich der EU bei.
- In dieser Zeit stellten viele osteuropäische Staaten einen Beitrittsantrag. Polen war von seiner für das Land bedeutsamen, aber wenig mechanisierten Landwirtschaft dabei problematisch, weil die Wettbewerbsfähigkeit fehlte. Anpassungszeit war erforderlich.
- Da aber gerade Deutschland aus historischen Gründen die weiteren Aufnahmen nicht ohne Polen durchführen wollte, verzögerte sich der Aufnahmeprozess aller Beitrittswilligen.
- 2004 traten dann 10 Länder der EU bei: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Malta und Zypern
- 2007 folgten noch Bulgarien und Rumänien und 2013 Kroatien.