Das Europaparlament (EP)
Das EP ist die Bürgerkammer, also die direkte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Europas. Es hat seinen Sitz in Straßburg.
Seit 1979 wird das EP alle fünf Jahre von den Bürgern aller Mitgliedstaaten direkt gewählt.
Jeder Mitgliedstaat wählt nach eigenen nationalen Regeln. Gemeinsam wurde von allen EU-Staaten vereinbart, welche Anzahl von Sitzen jedes Land im EP hat. Für die Anzahl der Abgeordneten pro Mitgliedsland ist die Bevölkerungsgröße der zentrale Bezugspunkt.
Die Mindestanzahl von Abgeordneten je Land beträgt 6, die Höchstzahl 96. Deutschland ist als Land mit den meisten Einwohnern in der EU mit 96 Abgeordneten im Parlament vertreten.
Seit der Europawahl im Juni 2024 hat das Europaparlament 720 Abgeordnete.
Im Parlament gibt es aktuell 8 Fraktionen mit teilweise sehr großen politischen Unterschieden. Die Mehrzahl der Abgeordneten ist proeuropäisch, möchte also das gemeinsame Europa erhalten und stärken.
Durch den Vertrag von Lissabon (2009) hat das EP eine zentrale Rolle bei der Gesetzgebung, bei vielen Verträgen und bei der Zukunftsgestaltung der EU.
Zudem hat das EP eine zentrale Rolle bei der Bildung einer neuen Kommission.
Diese Neubildung ist nach jeder Europawahl zwingend erforderlich.
Kompetenzen des Europäischen Parlamentes:
- EP entscheidet über Gesetze (gleichberechtigt mit dem Ministerrat)
- EP entscheidet über den EU-Haushalt (gemeinsam mit Ministerrat)
- EP entscheidet über neue Verträge
- EP hat Kontrollmöglichkeiten gegenüber anderen Organen der EU
- EP wählt den Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rates (ER) mit der Mehrheit der Mitglieder (also mindestens 361 Stimmen)
- EP muss der gesamten EU-Kommission die Zustimmung geben
- EP kann der EU-Kommission das Misstrauen aussprechen
- EP hat seinen Sitz in Straßburg
Das EP hat bisher (noch) nicht das Recht, eigene Gesetzesvorschläge einzubringen und zu beraten. Es fehlt das sogenannte Initiativrecht.