Weitere Organe/Institutionen der EU:
Der Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat die Aufgabe, darauf zu achten, dass das EU-Recht eingehalten wird und die Verträge korrekt angewendet werden.
Der EuGH überwacht die Auslegung und Anwendung des EU Rechts in allen Mitgliedsstaaten.
Die Auslegung des Unionsrechts durch das Gericht ist in der gesamten EU verbindlich. Alle nationalen Gerichte müssen die Urteile des EuGH bei ihrer Rechtsprechung beachten.
Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist für den Euro
und die Währungspolitik der EU verantwortlich.
Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Wahrung der Preisstabilität im Euroraum.
Sie hat aber auch eine wichtige Rolle bei wirtschaftlichen und konjunkturpolitischen Fragestellungen, wenn sie die gesamte EU betreffen.
Die Europäische Kreditbank (EIB)
Die EIB ist der Kreditgeber der Europäischen Union. Ihre Tätigkeiten sind insbesondere auf die Bereiche Klima- und Umweltschutz, Entwicklung, Innovation und Kompetenzen, kleine und mittlere Unternehmen, Infrastruktur und Kohäsion ausgerichtet.
Der Europäische Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg prüft, ob die Einnahmen und Ausgaben der EU ordnungsgemäß abgewickelt wurden. Zudem achtet er auf die sparsame Verwendung von EU-Geldern.
Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)
Der AdR ist die Versammlung von Regional- und Kommunalvertretern und hat beratende Funktion. Die Mitglieder sind Kommunal- und Regionalpolitiker wie zum Beispiel Abgeordnete aus Landtagen, kommunale Ratsmitglieder oder Bürgermeister von Städten. Sie kommen sechsmal jährlich nach Brüssel, um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu debattieren. Durch den AdR soll gewährleistet werden, dass die kommunale oder regionale Sichtweise zur Politik der EU eingebracht wird und regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Der EWSA vertritt eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Interessenträger aus ganz Europa, darunter Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vertreter anderer Sozial-, Berufs-, Wirtschafts- und Kulturverbände. Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission konsultieren den EWSA bei Entscheidungen in politischen Angelegenheiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.