Zusammenspiel der Organe, der Europäische Rat

Die EU ist eine Sonderform der Verbindung von Staaten, ein Staatenverbund mit besonderem Zuschnitt und einem speziellen System für Beschlüsse und Entscheidungen. Insbesondere vier Organe spielen dabei eine wesentliche Rolle.

                             

 

Der Europäische Rat (ER)

Den ER bilden die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Der ER trifft sich mehrfach im Jahr in Brüssel unter Vorsitz eines Präsidenten. Dieser Präsident ist eine zusätzliche Person mit Regierungserfahrung, aber ohne aktuelles Regierungsamt, der von den Staats- und Regierungschefs für diese wichtige Vertrauensstellung ausgewählt wurde.

Merkmale/Profil des ER:

  • oberstes Organ der EU für Grundsatzfragen, Umgang mit Erweiterungen, Impulse, allgemeine Ziele und Prioritäten
  • nicht Teil der Gesetzgebung   
  • erteilt Arbeitsaufträge an EU-Kommission (KOM) oder Ministerrat (MR)
  • wählt Kandidaten aus für wichtige Positionen auf EU-Ebene
  • Präsident des ER sammelt und sortiert im Vorfeld von Sitzungen als eine Art Geschäftsführer die Standpunkte der Mitgliedsländer und sucht nach gemeinsamen europäischen Positionen
  • Entscheidungen des ER fallen in der Regel nur im Konsens (siehe Art. 15 Absatz 4 EU-Vertrag: „Soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist, entscheidet der Europäische Rat im Konsens.“)
  • ist auch ein wichtiges Gremium für Diskussionen und Beschlüsse zur Außen- und Sicherheitspolitik (Einstimmigkeit erforderlich)